Fundiertes Fachwissen und langjährige Praxiskompetenz

Dr. Kasper bearbeitet insbesondere Ihre Anfragen zum Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht sowie zum Verwaltungsrecht. Aber auch Ihre Angelegenheiten zum Allgemeinen Zivilrecht (zum Beispiel über sonstige Vertragsangelegenheiten) übernimmt er gern für Sie. 

Durch die jahrelange Erfahrung kann er sich für Sie beinahe überall einsetzen, entweder mit der eigenen Beratungs- und Verhandlungskompetenz oder über vertrauensvolle Partner in verschiedenen Rechtsanwaltsvereinigungen. Damit ist die Prozessvertretung vor allen deutschen staatlichen Gerichten für Sie gewährleistet.

Übersicht zu unseren Kompetenzbereichen

• Arbeitsrecht (insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsverträge, Beschlussverfahren, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Einigungsstelle etc.)

• Erbrecht (Testament, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche etc.)

• Familienrecht (Unterhalt, Scheidung, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht etc.)

• Bussgeldsachen (Geschwindigkeitsverstöße gegen StVO, Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten oder Abstandsmessungen)

• Verkehrsunfallsachen (Regulierung von Verkehrsunfallschäden)

• Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, insbesondere Kaufrecht, Darlehensverträge etc.)

• Verwaltungsrecht

 

 Kommen Sie mit Ihrem Problem auf uns zu, wir helfen und beraten Sie gern!